
Herzlich willkommen
bei Arbeitsmedizin NordOst
Arbeitsmedizinische Leistungen exklusiv für Sie im Dreieck Hamburg – Lübeck – Lüneburg
Arbeitsmedizin? Betriebsarzt?
Wir sind mit zertifizierter Qualität für Sie da!
Eine Flut von Gesetzen & Regelungen
Die Begriffe und Regelungen, die mit dem Schutz von Beschäftigten zu tun haben, sind so vielfältig, dass es nicht einfach ist, den Überblick zu behalten.
Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass es hinsichtlich der Arbeitssicherheit eine Art „duale“ Gesetzgebung gibt, bei der die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung neben den Unfallverhütungsvorschriften auch zusätzliche Vorschriften und Regelungen zur branchenspezifischen Konkretisierung der Gesetzgebung erlassen.

Der Betriebsarzt unterstützt Sie
Der Betriebsarzt (Arbeitsmediziner/in) hat die Aufgabe, Arbeitgebende, Sicherheitsvertrauenspersonen von Betrieben sowie auch ggf. vorhandene Belegschaftsorgane – wie z.B. Arbeitssicherheitsausschuss oder Betriebsrat – auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten. Im Weiteren soll der Betriebsarzt auch bei der Erfüllung der Pflichten auf diesem Gebiet unterstützen.
ACHTUNG: Ab dem ersten Arbeitnehmer muss (!) sich jeder Arbeitgebende betriebsärztlich betreuen lassen.
Erstberatung
Der Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung hängt unter anderem auch von der Betriebsgröße ab.
Wir beraten Sie gerne.
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch!
Arbeitsmedizin NordOst:
Alle Standorte zertifiziert nach DIN EN ISO 9001!

Unsere arbeitsmedizinischen Standorte
Die betriebsärztliche Tätigkeit setzt eine regelmäßige Präsenz in den betreuten Betrieben voraus. Das bedeutet, dass wir keine regulären Sprechzeiten haben. Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Und ja, wir kommen auch zu Ihnen, wenn Sie nicht direkt in Geesthacht oder Büchen ansässig sind. Terminabsprachen können telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen.

Geesthacht
Praxis für Arbeitsmedizin Geesthacht
Geesthachter Straße 34
21502 Geesthacht
Tel: 04152 – 2178
E-Mail: info@arbeitsmedizin-nordost.de
Terminvergabe Geesthacht:
Tel: 04152 – 2178

Büchen
Praxis für Arbeitsmedizin Büchen
Zwischen den Brücken 1
21514 Büchen
Tel: 04155 – 8287810
E-Mail: buechen@arbeitsmedizin-nordost.de
Terminvergabe Büchen:
Tel: 04155 – 8287810
Unsere Leistungen
Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgebende, einen Betriebsarzt zu bestellen, der sie in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützt. Dies umfasst insbesondere
- Beratung von Arbeitgebenden bei Planung, Ausführung und Betrieb von Betriebsstätten
- Regelmäßige Durchführung von Begehungen und Arbeitsplatzanalysen
- Beratung bei der Auswahl des Körperschutzes
- Mitwirkung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Wir verfügen sowohl über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde als auch über die apparative Ausstattung, um arbeitsmedizinische Vorsorgen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) und den weiteren rechtlichen Vorschriften durchzuführen.
Je nach Art und Umfang der erforderlichen Untersuchungen kann ein Termin direkt bei Ihnen im Unternehmen oder auch in unserer Praxis vereinbart werden.
HINWEIS: Untersuchungen, die die Durchführung einer Ergometrie, einer Perimetrie oder einer Psychometrie erfordern, müssen grundsätzlich in der Praxis erfolgen.

Untersuchung nach Röntgen – und Strahlenschutzverordnung
Gemäß § 37 (1) Röntgenverordnung (RöV) bzw. § 60 (1) Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) darf eine beruflich strahlenexponierte Person der Kategorie A im Kontrollbereich nur dann Aufgaben wahrnehmen, wenn sie innerhalb eines Jahres vor Beginn der Aufgabenwahrnehmung von einem/einer dazu von der zuständigen Behörde ermächtigten Arzt/Ärztin untersucht worden ist.
Dem Strahlenschutzverantwortlichen muss zudem eine von diesem Arzt/ dieser Ärztin ausgestellte Bescheinigung vorliegen, nach der der Aufgabenwahrnehmung keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen.

Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung
In unserer Praxis können Führerscheinbewerber und –inhaber gemäß den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung untersucht werden. Neben der ärztlichen Untersuchung fordert die Fahrerlaubnisverordnung einen Sehtest mit Untersuchung des Gesichtsfeldes.
Zusätzliche Anforderungen für Bus- und Taxifahrer/ innen
Bus- und Taxifahrer müssen teilweise noch ihre Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweisen. Dafür steht ein psychometrisches Testsystem zur Verfügung.

Untersuchungen für die Feuerwehr
Tauglichkeit und Eignung
Eignungsuntersuchungen sind zwischen Unternehmer (hier Aufgabenträger Brandschutz) und Betriebsarzt sowie ggf. auch dem betreffenden Betriebs- oder Personalrat gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zu vereinbaren.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Untersuchungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der ArbMedVV sind für alle beruflichen Tätigkeiten vorgeschrieben, die die Gesundheit der Beschäftigten gefährden können.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Die Wiedereingliederung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach längerer Krankheit oder Behinderung in den Arbeitsprozess gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Betriebsärzte. Der dauerhafte Erhalt der Erwerbsfähigkeit ist nicht nur für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung, sondern aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung auch im Interesse des Unternehmens.
Ziele des BEM sind:
- Überwindung der Arbeitsunfähigkeit
- Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit sowie
- Erhalt und Sicherung des Arbeitsplatzes
Aktuelles rund um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
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Ihre Ansprechpartner:

Raimund Leineweber
Facharzt für Arbeitsmedizin
Tel: 04155 8287810
E-Mail:
buechen@arbeitsmedizin-nordost.de

Dr. med. Heike Struve
Fachärztin für Arbeitsmedizin

Heidi Lause
Medizinische Fachangestellte
Standort Geesthacht
Tel: 04152 – 2178
E-Mail:
info@arbeitsmedizin-nordost.de

Christine Krause
Medizinische Fachangestellte

Katja Sponholz
Ärztin in Weiterbildung Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizin NordOst GmbH
Zwischen den Brücken 1
21514 Büchen
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