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Herzlich willkommen
bei Arbeitsmedizin NordOst

Arbeitsmedizinische Leistungen exklusiv für Sie im Dreieck Hamburg – Lübeck – Lüneburg

Arbeitsmedizin? Betriebsarzt?
Wir sind mit zertifizierter Qualität für Sie da!

Eine Flut von Gesetzen & Regelungen

Die Begriffe und Regelungen, die mit dem Schutz von Be­schäf­tig­ten zu tun haben, sind so vielfältig, dass es nicht einfach ist, den Über­blick zu behalten.

Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass es hinsichtlich der Ar­beits­sicher­heit eine Art „duale“ Ge­setz­ge­bung gibt, bei der die Be­­rufs­­ge­­nos­sen­­schaf­­ten als Träger der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­siche­rung neben den Un­­fall­­ver­­hü­­tungs­­vor­­schrif­­ten auch zu­sätz­li­che Vor­schrif­ten und Re­ge­lun­gen zur bran­chen­spe­zi­fi­schen Kon­kre­ti­sie­rung der Ge­setz­ge­bung erlassen.

Pyramide in Schichten, die zeigen, dass die Gesetze am wichtigsten sind, dann Verordnungen etc. bis hin zu Informationen

Der Betriebsarzt unterstützt Sie

Der Betriebsarzt (Ar­beits­me­di­ziner/in) hat die Aufgabe, Ar­beit­ge­ben­de, Si­­cher­­heits­­ver­­trau­­ens­­per­­so­­nen von Betrieben sowie auch ggf. vor­han­dene Be­­leg­­schafts­­or­­ga­ne – wie z.B. Ar­beits­si­cher­heits­aus­schuss oder Betriebsrat – auf dem Gebiet der Ar­beits­si­cher­heit und der men­schen­ge­rech­ten Ar­beits­ge­stal­tung zu beraten. Im Weiteren soll der Be­triebs­arzt auch bei der Erfüllung der Pflichten auf diesem Gebiet unterstützen.

ACHTUNG: Ab dem ersten Ar­beit­neh­mer muss (!) sich jeder Ar­beit­ge­ben­de betriebsärztlich betreuen lassen.

Erstberatung

Der Umfang der ar­beits­me­di­zi­ni­schen Betreuung hängt unter anderem auch von der Be­triebs­größe ab.

Wir beraten Sie gerne.
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch!

Arbeitsmedizin NordOst:
Alle Standorte zertifiziert nach DIN EN ISO 9001!

Zerifikat/Siegel

Unsere arbeits­me­di­zi­nischen Standorte

Die betriebsärztliche Tätigkeit setzt eine regelmäßige Präsenz in den betreuten Betrieben voraus. Das bedeutet, dass wir keine regulären Sprechzeiten haben. Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Und ja, wir kommen auch zu Ihnen, wenn Sie nicht direkt in Geesthacht oder Büchen ansässig sind. Terminabsprachen können telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. 

Ansicht vom Gebäude

Geesthacht

Praxis für Arbeitsmedizin Geesthacht
Geesthachter Straße 34
21502 Geesthacht

Tel: 04152 – 2178
E-Mail:
info@arbeitsmedizin-nordost.de

Terminabsprache erforderlich!

Eingangsbereich der Praxis Büchen

Büchen

Praxis für Arbeitsmedizin Büchen
Zwischen den Brücken 1
21514 Büchen

Tel: 04155 – 8287810
E-Mail: buechen@arbeitsmedizin-nordost.de

Terminabsprache erforderlich!

Unsere Leistungen

Waben mit verschiedenen stilisierten Inhalten

Betreuung nach dem Ar­­beits­­­si­­cher­­­heits­­­ge­­setz

Das Ar­beits­si­cher­heits­ge­setz verpflichtet Ar­beit­ge­ben­de, einen Betriebsarzt zu bestellen, der sie in Fragen des Ar­beits­schut­zes und der Un­fall­ver­hü­tung unterstützt. Dies umfasst ins­be­son­de­re

  • Beratung von Arbeitgebenden bei Planung, Ausführung und Betrieb von Betriebsstätten
  • Regelmäßige Durchführung von Begehungen und Ar­beits­platz­a­na­ly­sen
  • Beratung bei der Auswahl des Körperschutzes
  • Mitwirkung bei der Beurteilung der Ar­beits­be­din­gun­gen (Ge­fähr­dungs­be­ur­tei­lung)
  • Betriebliches Ein­glie­de­rungs­manage­ment
Arztpraxis, Behandlungsraum mit Liege, Schreibtisch etc.

Ar­beits­me­di­zi­ni­sche Vorsorge

Wir verfügen sowohl über die erforderliche ar­beits­me­di­zi­ni­sche Fachkunde als auch über die apparative Ausstattung, um ar­beits­me­di­zi­ni­sche Vorsorgen nach der Verordnung zur ar­beits­me­dizi­ni­sche Vorsorge (ArbMedVV) und den weiteren rechtlichen Vor­schrif­ten durch­zu­führen.

Je nach Art und Umfang der erforderlichen Untersuchungen kann ein Termin direkt bei Ihnen im Unternehmen oder auch in unserer Praxis vereinbart werden.

HINWEIS: Untersuchungen, die die Durchführung einer Ergometrie, einer Perimetrie oder einer Psychometrie erfordern, müssen grundsätzlich in der Praxis erfolgen.

illustration

Untersuchung nach Röntgen – und Strah­­len­­schutz­­ver­­ord­nung

Gemäß § 37 (1) Rönt­gen­ver­ord­nung (RöV) bzw. § 60 (1) Strah­­len­­schutz­­ver­­ord­nung (StrlSchV) darf eine beruflich strah­len­ex­po­nier­te Per­son der Kategorie A im Kon­troll­be­reich nur dann Auf­ga­ben wahr­nehmen, wenn sie innerhalb eines Jahres vor Beginn der Auf­ga­ben­wahr­neh­mung von einem/einer dazu von der zuständigen Behörde ermächtigten Arzt/Ärztin untersucht worden ist.

Dem Strah­­len­­schutz­­ver­­ant­­wort­­li­­chen muss zudem eine von diesem Arzt/ dieser Ärztin aus­ge­stell­te Be­schei­ni­gung vor­lie­gen, nach der der Auf­­ga­­ben­­wahr­­neh­­mung keine ge­sund­heit­li­chen Bedenken ent­ge­gen­ste­hen.

Bild mit Sehtest und verschiedenen Größen von Buchstaben

Untersuchungen nach Fahr­er­laub­nis­ver­ordnung

In unserer Praxis können Füh­rer­schein­be­wer­ber und –inhaber gemäß den Vor­schrif­ten der Fahr­er­laub­nis­ver­ord­nung un­ter­sucht werden. Neben der ärzt­lichen Un­ter­su­chung fordert die Fahr­er­laub­nis­ver­ord­nung einen Sehtest mit Un­ter­su­chung des Ge­sichts­fel­des.

Zusätzliche An­for­de­run­gen für Bus- und Taxi­fah­rer/ innen

Bus- und Taxi­fah­rer müssen teil­weise noch ihre Be­last­bar­keit, Orien­tierungs­leistung, Kon­zen­tra­tions­lei­stung, Auf­merk­sam­keits­lei­stung und Re­ak­tions­fä­hig­keit nach­weisen. Dafür steht ein psycho­me­trisches Test­system zur Ver­fügung.

Feuerwehrmänner, die dicht nebeneinander stehen und mit dem Löschschlauch Wasser verspritzen.

Untersuchungen für die Feuerwehr

Tauglichkeit und Eignung

Eignungsuntersu­chungen sind zwischen Unter­nehmer (hier Auf­ga­ben­träger Brand­schutz) und Betriebs­arzt sowie ggf. auch dem be­treffenden Betriebs- oder Per­so­nal­rat gemäß Ar­beits­si­cher­heits­ge­setz (ASiG) zu ver­ein­baren.

Ar­beits­me­di­zi­ni­sche Vor­sorge

Un­ter­su­chun­gen zur ar­beits­me­di­zi­ni­schen Vor­sorge nach der ArbMedVV sind für alle be­ruf­lichen Tätig­keiten vo­rge­schrieben, die die Ge­sund­heit der Be­schäf­tigten ge­fährden können.

4 Personen mit nachdenklichem Gesichtsausdruck und diversen Unterlagen an einem Tisch

Betriebliches Ein­glie­de­rungs­management (BEM)

Die Wiedereingliederung von Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­bei­tern nach längerer Krankheit oder Be­hin­derung in den Arbeits­prozess gehört zu den an­spruchs­vollsten Auf­gaben der Betriebs­ärzte. Der dauer­hafte Erhalt der Erwerbs­fä­hig­keit ist nicht nur für die betroffenen Mit­ar­beiter­innen und Mit­arbeiter von ent­schei­dender Be­deu­tung, sondern auf­grund der wirt­schaft­lichen Be­deu­tung auch im Interesse des Unter­nehmens.

Ziele des BEM sind:

  • Überwindung der Ar­beits­un­fähigkeit
  • Vorbeugung einer erneuten Ar­beits­un­fähigkeit sowie
  • Erhalt und Sicherung des Arbeits­platzes

 

Aktuelles rund um Arbeits­schutz und Arbeits­sicherheit

Ihre Ansprechpartner:

Raimund Leineweber

Raimund Leineweber

Facharzt für Arbeitsmedizin

 Dr. med. Heike Struve

Dr. med. Heike Struve

Fachärztin für Arbeitsmedizin

Heidi Lause

Heidi Lause

Medizinische Fachangestellte

Christine Krause

Christine Krause

Medizinische Fachangestellte

Standort Büchen
Tel: 04155 8287810
E-Mail:
buechen@arbeitsmedizin-nordost.de
Katja Sponholz

Katja Sponholz

Ärztin in Weiterbildung Arbeitsmedizin

Einverständniserklärung

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Arbeitsmedizin NordOst GmbH

Zwischen den Brücken 1
21514 Büchen

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Verwaltung:
Tel: 04155 – 823 28 40
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